Bank- & Finanzrecht

Rosenberg Law berät Banken, Finanzdienstleister und FinTech-Unternehmen in sämtlichen Fragen des Bank-, Finanzaufsichts- und Kapitalmarktrechts.

Die Kanzlei verfügt über herausragende Erfahrung in der produkt- sowie institutsbezogenen Strukturierung und rechtssicheren Umsetzung innovativer und digitaler Geschäftsmodelle. Sie begleitet Mandanten bei der Implementierung regulatorischer Vorgaben, entwickelt tragfähige Compliance-Strukturen und vertritt sie in aufsichtsrechtlichen Verfahren sowie vor nationalen und europäischen Gerichten.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung und Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) deutscher Banken, insbesondere im Austausch mit den relevanten deutschen Bankenverbänden und Interessenvertretungen. Im Zentrum steht die rechtssichere Integration innovativer, vor allem digitaler Bankprodukte sowie die Berücksichtigung höchstrichterlicher Rechtsprechung in bestehende Vertragsstrukturen.

Rosenberg Law berät zu komplexen Vertragsänderungsverfahren und unterstützt ausländische Bankzentralen – insbesondere aus den USA, dem Vereinigten Königreich und Frankreich – bei der Einordnung und Umsetzung der spezifischen regulatorischen und strukturellen Anforderungen des deutschen Bankrechts.

Darüber hinaus begleitet die Kanzlei Verfahren zur Einholung verbindlicher Auskünfte bei den zuständigen Aufsichts- und Fachbehörden (insbesondere BaFin, Bundesbank, EZB, ESMA) und berät bei der praktischen Umsetzung sämtlicher nationaler und EU-rechtlicher Vorgaben in die jeweiligen institutionellen Strukturen.

Beratung und Vertretung erfolgen stets mit dem Ziel, Rechtssicherheit und Effizienz zu vereinen – für Institute, die sich in einem hochregulierten und zugleich innovationsgetriebenen Umfeld bewegen.

Aufsichtsrecht

Regulierung ist für Banken, Finanzdienstleister, Zahlungsdienstleister, FinTechs und Krypto-Unternehmen geschäftskritisch. Unsere Kanzlei in Berlin und Stuttgart berät umfassend im Bankaufsichtsrecht und Finanzaufsichtsrecht – von der Strukturierung neuer Geschäftsmodelle über die Einholung von BaFin-Erlaubnissen bis zur laufenden Compliance-Organisation. Wir verbinden tiefes Verständnis der Regulierung (KWG, WpHG, KAGB, ZAG, Geldwäschegesetz) mit der wirtschaftlichen Perspektive Ihrer Produkte und Prozesse.

Typische Leistungen im Aufsichtsrecht:

  • Aufsichtsrechtliche Einordnung von Geschäftsmodellen (Bank-, Finanzdienstleistungs-, Zahlungs- und E-Geld-Geschäft, Krypto-Werte / Token-Modelle)
  • Begleitung von Erlaubnis- und Registrierungsverfahren vor BaFin, Bundesbank und Europäischer Zentralbank (inkl. Vorbereitung der Antragsunterlagen)
  • Beratung zu organisatorischen Pflichten (MaRisk, BAIT, VAIT), Auslagerungsstrukturen und Gruppenorganisation
  • Laufende Compliance-Beratung, Internal Governance, Compliance- und Risikomanagement-Systeme
  • Begleitung von Prüfungen und Sonderprüfungen, Kommunikation mit Aufsichtsbehörden
  • Aufsichtsrechtliche Begleitung von M&A-, Private-Equity- und Finanzierungs-Transaktionen im regulierten Umfeld

Wir beraten Sie präventiv bei der Gestaltung Ihres Geschäftsmodells und stehen Ihnen ebenso bei aufsichtsrechtlichen Konflikten und Enforcement-Verfahren zur Seite.

Außenwirtschaftsrechtliche Compliance

Rosenberg Law berät und vertritt Unternehmen in sämtlichen Fragen des Außenwirtschafts-, Exportkontroll- und Investitionskontrollrechts.
Die Kanzlei begleitet Mandanten bei der sicheren Erschließung internationaler Märkte, dem Monitoring und der Umsetzung komplexer Sanktions- und Embargovorgaben sowie der Minimierung sich hieraus ergebender regulatorischer Risiken.

Ein Schwerpunkt liegt auf der Einholung verbindlicher Auskünfte und Leitlinien der zuständigen Behörden – insbesondere BAFA, BaFin, Zollbehörden und EU-Institutionen – zur Sicherstellung der Einhaltung internationaler Sanktionen und Embargovorschriften.
Rosenberg Law berät Führungskräfte in außenwirtschaftlich relevanten Bereichen zu Fragen der Rechtssicherheit und unterstützt bei der Lösung grenzüberschreitender Rechtskonflikte.

Darüber hinaus umfasst die Praxis die Durchführung von Ausnahmegenehmigungsverfahren nach der EU-Blocking-VO, die Beratung bei der Einfrierung von Vermögenswerten sowie zum Management des Zahlungsverkehrs durch Finanzinstitute.

Rosenberg Law wehrt rechtswidrige Eingriffe in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ab, etwa durch öffentliche Verlautbarungen oder Boykottaufrufe.

Arbeitsrechtliche Compliance (Finanzsektor)

Rosenberg Law verfügt über fundierte Erfahrung in der arbeitsrechtlichen Beratung und Vertretung von Finanzinstituten. Die Kanzlei begleitet internationale Großbanken und Finanzdienstleister sowohl in streitigen arbeitsrechtlichen Verfahren als auch in sensiblen personalrechtlichen Einzelfällen.

Ein Schwerpunkt liegt in der Beratung zu den aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Führungskräfte („Fit & Proper“) sowie an Vergütungssysteme („Institutsvergütungsverordnung“) und variable Vergütungsmodelle. Rosenberg Law unterstützt hierbei bei der Entwicklung, Implementierung und Überprüfung von Governance-Strukturen, die regulatorische Integrität und wirtschaftliche Effizienz verbinden.

Dank tiefgehender Kenntnisse der operationellen und organisatorischen Abläufe sämtlicher Bereiche des Bankbetriebs kann Rosenberg Law arbeitsrechtliche Strategien präzise in die Unternehmenspraxis integrieren. Dadurch entstehen Lösungen, die nicht nur rechtlich belastbar, sondern auch prozessual und reputationsseitig tragfähig sind.

Zum festen Bestandteil der Praxis zählen interne Untersuchungen zu Compliance- und Personalthemen, einschließlich Whistleblowing-Verfahren, Conduct Rules und Employment Governance. Rosenberg Law berät hierbei zu internen Meldewegen, regulatorischen Offenlegungspflichten sowie zum Umgang mit sensiblen Konfliktsituationen im Management.
Die Kanzlei verbindet arbeitsrechtliche und regulatorische Expertise mit einem klaren Verständnis für die institutionellen Dynamiken innerhalb internationaler Finanzinstitute. Diese Verbindung ermöglicht die Entwicklung fundierter Strategien zur Lösung personalbezogener Konflikte, zur Minimierung von Risiken und zur Sicherstellung eines störungsfreien Geschäftsbetriebs.